Aufgaben des Elternbeirats

Aufgaben des Elternbeirats

Die Bedeutung und Aufgaben eines Elternbeirates sind in Bayern durch das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) geregelt. Diese sind unter diesem Link beschrieben: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-65.

Zudem wirkt der Elternbeirat für die GMS Kronwinkl bei vielen schulischen Aktivitäten mit. Diese finden Sie unter „Aktivitäten“.

 

Die Mitglieder des Elternbeirates haben folgende Aufgaben:

Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahr und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, mit. Die Mitwirkungsrechte sind zum Teil in Artikel 65 BayEUG zusammengefasst. Weitere Mitwirkungsrecht sind in den Schulordnungen (GrSO, MSO) benannt.

  • Mitwirkung am Schulgeschehen
  • Aktive Beteiligung am Aufbau und Erhalt der Schulgemeinschaft
  • Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrern
  • Wahrung des Interesses der Eltern für Bildung und Erziehung der Schüler
  • Beratung bei Anregungen, Fragen und Wünschen der Eltern
  • Gespräche mit Schulleitung, Lehrkräften und Schülern
  • Verteilung der Elternspende
  • Informations- und Beratungspflicht gegenüber der Eltern

Im Rahmen der Mitwirkungsmöglichkeiten gibt es zustimmungs- und anhörungspflichtige Bereiche.

Die Zustimmung des Elternbeirates ist u.a. erforderlich für:

  • die Durchführung von Studienfahrten, Schulskikursen und Schüleraustausch
  • die Festsetzung unterrichtsfreier Tage unter zeitnaher Verlegung des Unterrichts auf einen unterrichtsfreien Tag im gleichen Schuljahr
  • die Festlegung von jährlichen Höchstbeträgen für schulische Veranstaltungen 

Anregungen und Vorschläge des Elternbeirates können sich auf die Zahl der Schulaufgaben beziehen, auf organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs, die Ausstattung der Schülerbibliothek, das Angebot der schulischen Freizeitgestaltung, Aufrechterhaltung der Ordnung und grundlegende Fragen der Erziehung.

 

Die Elternspende

Die Eltern ermöglichen durch ihre Spende ein mittlerweile nicht mehr verzichtbares finanzielles Engagement im schulischen Alltag. Der Elternbeirat kann über Verwendung der Elternspende frei entscheiden und ist nur den Eltern Rechenschaft schuldig. Gefördert werden hauptsächlich Projekte und Aktivitäten, für die der Aufwandsträger der Schule nicht zuständig ist oder die im Rahmen der Budgetierung nicht mehr durchführbar sind.

Anschaffungen, die der Elternbeirat mitfinanziert, dienen der Ergänzung der Schulausstattung und sollen eine attraktive Unterrichtsgestaltung - unter Einbeziehung moderner Medien - ermöglichen.

Es können Einzelzuschüsse für Schüler gewährt werden, um deren Teilnahme an Klassenfahrten zu sichern.

Einmal im Schuljahr verschickt der Elternbeirat einen Spendenaufruf an die Eltern. Ihre Zuwendung kann als Spende steuerlich geltend gemacht werden. Die Spendenquittungen werden von unserem Kassier ausgestellt.